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Campingplatzordnung
Lieber Campinggast, herzlich willkommen auf unserem Platz!
Wir freuen uns über Ihren Besuch und sind bestrebt, Ihnen den
Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Damit Ihr Aufenthalt
auch reibungslos abläuft, bitten wir Sie, folgende Regeln zu beachten:
1. Bei Ihrer Ankunft erhalten Sie unsere Campingplatzordnung. Wenn Sie
diese gelesen haben, melden Sie sich bitte in unserer Rezeption an. Gegen
Vorlage Ihres gültigen Personalausweises, des Führerscheins oder Reisepasses
wird Ihre Anmeldung gerne aufgenommen. Mit Erhalt der Rechnung und
deren Bezahlung an der Rezeption gehen Sie einen befristeten Nutzungsvertrag
ein und akzeptieren die Campingplatzordnung.
2. Die Campinggebühren sind am Tag der Anreise in Bar zu bezahlen.
3. Während Ihres Aufenthaltes auf unserem Campingplatz erwarten wir eine
gewisse Grundordnung, bei der sich andere Gäste nicht am Anblick von
Müllbergen und rumliegenden Unrat stören. Zuwiderhandlungen werden mit
kostenpflichtiger Räumungen geahndet. Den anfallenden Hausmüll entsorgen
Sie bitte in Müllsäcken an den beschilderten Entsorgungsplätze.
Mülltüten erhalten Sie auf Nachfrage in der Rezeption und bei unserem
Reinigungspersonal. Bitte hinterlassen Sie auch bei Ihrer Abreise einen
sauberen Stellplatz.
4. Bei Stromanschluss wird der Zählerstand abgelesen und auf der Rechnung
gegen Unterschrift erfasst. Zur Abreise wird der neue Zählerstand
kontrolliert und der Verbrauch errechnet. Bis 10 kwh sind in der
Tagespauschale-Kurzcamping enthalten. Darüber hinaus verbrauchter
Strom wird zum aktuellen Preis (siehe Preisliste im Aushang) verrechnet.
Die Stromabschaltung sollte am Abreisetag zwischen 10:00 - 12:00 Uhr
erfolgen.
5. Gezahlte Kautionen werden bei Rückgabe der Schlüssel unter Vorlage der
Rechnung zurück erstattet. Rechnung bitte sorgsam aufbewahren, da sonst
keine Rückerstattung erfolgen kann!
6. Geleistete Zahlungen gelten als Vergütung entstandener Kosten. Eine
Rückforderung kann zu keiner Zeit erfolgen.
7. Jegliche Haftpflicht für abhanden gekommene oder beschädigte
Gegenstände, für Unfälle oder Verletzungen aller Art wird nicht übernommen.
8. Der Platzbetreiber haftet nicht für Schäden, die durch Dritte verursacht
werden. Die Benutzung des Campingplatzes erfolgt auf eigene Gefahr.
9. Für das Aufstellen von Wohnwagen, Zelten und Kraftfahrzeugen folgen Sie
bitte den Anweisungen der Verwaltung.
10. Es ist nicht gestattet, Gräben zu ziehen und Stellplätze einzufrieden.
Achten Sie auch darauf, dass niemand durch Zeltpflöcke, -schnüre oder anderes
Campingzubehör gefährdet wird.
11. Auf Sauberkeit legen Sie ebenso großen Wert wie wir. Deshalb bitten
wir Sie, die Sanitärräume sauber zu verlassen. Kleinkinder dürfen nur in
Begleitung von Erwachsenen in die Sanitärräume. Es ist verboten, Wäsche
in den Sanitärräumen zu waschen. Zum Geschirr abwaschen nutzen Sie
bitte die dafür vorgesehenen Abwaschtische. Bitte keine Speisereste im
Abwaschtisch entsorgen!!! Für die Körperhygiene (z. B. Haare waschen)
stehen genügend Waschbecken zur Verfügung - bitte dafür nicht die
Abwaschbecken benutzen!
12. Aus Sicherheitsgründen dürfen Lagerfeuer nur an den vorhandenen
Feuerstellen entfacht werden. Bei jedem Feuer muss ein mit Wasser
gefüllter Eimer bereit stehen. Die Feuerstellen dürfen nicht unbeaufsichtigt
betrieben werden. Bitte fachgerecht löschen!
13. Ruhestörender Lärm ist generell zu vermeiden, stellen Sie deshalb
Radio, Fernsehgerät und der gleichen immer so leise ein, dass Sie die
anderen Gäste nicht stören. Eine Beschallung des Geländes aus Fahrzeugen
und mittels Musikanlagen ist grundsätzlich untersagt. Zuwiderhandlungen
werden mit Entfernung der Lärmquelle vom Campingplatz geahndet.
Mittagsruhe ist von 13 Uhr-15 Uhr. Die Nachtruhe beginnt um 22 Uhr und
endet um 7 Uhr. Innerhalb dieser Zeiten dürfen keine Kraftfahrzeuge auf dem Platz bewegt
werden. Die Einfahrt durch die Schranken- anlage ist während dieser Zeiten
nicht möglich!
14. Fahrzeuge dürfen nur auf den gekennzeichneten Wegen und nur in Schritttempo
(max. 15 km/h) fahren!
15. Hunde jeder Größe müssen auf dem gesamten
Gelände angeleint werden.
15.a Beutel zur Kotentsorgung können an der
Rezeption bezogen werden.
16. Die Verwaltung ist berechtigt, die
Aufnahme von Personen zu verweigern oder Gäste vom Platz zu verweisen, wenn dies
im Interesse anderer Campinggäste erforderlich scheint (Hausrecht).
17.
Diese Bedingungen sind Gegenstand des Nutzungsvertrages. Wir wünschen Ihnen
einen schönen und erholsamen Aufenthalt auf unserem Campingplatz!
Wittichenau, 31.03.2011
Folgende Gesetze liegen unserer
Campingplatzordnung zu Grunde und können in der Rezeption eingesehen werden:
Sächsisches Meldegesetz vom 04. Juli 2006
Sächsisches Datenschutzgesetz
vom 25. August 2003
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